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RECHTSFRAGEN

Fachanwalt nach einem Unfall: Wann er sich lohnt – und was er kostet

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Rechtsfragen·17. August 2026·5 Min. Lesezeit

Viele Unfallgeschädigte fragen sich: Brauche ich nach einem Unfall wirklich einen Anwalt? Die kurze Antwort: Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel ja – und die gute Nachricht ist: Es kostet Sie nichts. Was ein Fachanwalt für Verkehrsrecht nach einem Unfall für Sie tun kann, erklären wir hier.


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Was macht ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt alle Schadenpositionen, die Ihnen nach einem Unfall zustehen – und weiß, wie man sie gegenüber der gegnerischen Versicherung vollständig durchsetzt. Er übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Versicherung, prüft alle Angebote und Abrechnungen auf Vollständigkeit, widerwiderspricht unberechtigten Kürzungen und klagt notfalls vor Gericht. Viele Geschädigte erhalten durch anwaltliche Unterstützung deutlich mehr als ohne – weil Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall ohne Nachhaken von Versicherungen regelmäßig vergessen oder gekürzt werden.

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Wer trägt die Anwaltskosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall gilt: Die Anwaltskosten werden vollständig von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Das ist höchstrichterlich bestätigt. Die Höhe der erstattungsfähigen Anwaltskosten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert Ihres Schadens. Für Sie als Geschädigter entstehen damit keine Kosten – vorausgesetzt, Sie haben den Unfall nicht mitverursacht.

Klargestellt: Die Beauftragung eines Fachanwalts ist bei unverschuldetem Unfall kostenlos für Sie. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen.

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Wann ist ein Anwalt besonders sinnvoll?

Grundsätzlich empfiehlt sich ein Anwalt immer bei einem größeren Unfallschaden. Besonders dringend ist er in diesen Fällen: wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist, wenn die Versicherung die Schadensregulierung verzögert oder verweigert, wenn Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall gekürzt oder abgelehnt werden, oder wenn ein Totalschaden vorliegt und der Wiederbeschaffungswert strittig ist.

  • Schuldfrage ist ungeklärt oder strittig
  • Versicherung kürzt Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Versicherung zögert die Regulierung hinaus
  • Totalschaden mit strittiger Wertermittlung
  • Komplizierter Unfallhergang mit mehreren Beteiligten
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Anwalt und Sachverständiger – das perfekte Zusammenspiel

Anwalt und unabhängiger Sachverständiger ergänzen sich optimal. Der Sachverständige erstellt das Gutachten, das alle Schadenpositionen rechtssicher dokumentiert: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Totalschadenberechnung. Der Anwalt nutzt dieses Gutachten als Grundlage, um alle Positionen gegenüber der Versicherung vollständig durchzusetzen. Beide zusammen sorgen dafür, dass Sie als Geschädigter keine Abzüge hinnehmen müssen, die Ihnen nicht zustehen.

Anwalt und Sachverständiger – das beste Team

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und ein unabhängiger Sachverständiger ergänzen sich optimal: Der Sachverständige bewertet den Schaden vollständig und rechtssicher, der Anwalt setzt ihn gegenber der Versicherung durch. Bei unverschuldetem Unfall tragen Sie keine Kosten für beide.