Praxiswissen rund um Fahrzeugschäden, Gutachten und Schadensabwicklung
Ein fachgerecht repariertes Fahrzeug gilt am Gebrauchtwagenmarkt trotzdem als Unfallwagen. Der daraus entstehende Wertverlust steht Ihnen als Schadensersatz zu – wird aber von Versicherungen selten freiwillig erwähnt.
Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass sie Anspruch auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen haben – und dass die Kosten die gegnerische Versicherung trägt.