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RECHTSFRAGEN

Fahrerflucht: Was tun wenn der Unfallverursacher flieht?

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Rechtsfragen·14. September 2026·5 Min. Lesezeit

Der Unfallverursacher fährt einfach weiter – ein Szenario, das leider häufiger vorkommt als man denkt. Als Geschädigter stehen Sie plötzlich ohne unmittelbaren Ansprechpartner da. Was jetzt zählt: schnell richtig handeln. Denn auch bei Fahrerflucht haben Sie Ansprüche – und es gibt klare Wege, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.


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Sofort handeln: Was Sie direkt nach der Fahrerflucht tun müssen

Versuchen Sie nicht, dem flüchtenden Fahrzeug zu folgen – das ist gefährlich und strafbar. Sichern Sie stattdessen sofort Beweise: Kennzeichen notieren oder fotografieren (auch teilweise), Marke, Farbe und Modell des Fahrzeugs. Fotografieren Sie die Unfallstelle und den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Befragen Sie anwesende Zeugen und notieren Sie deren Kontaktdaten. Rufen Sie sofort die Polizei – ohne polizeiliche Aufnahme werden Ihre späteren Ansprüche erheblich schwieriger durchzusetzen sein.

  • Kennzeichen, Marke, Farbe des flüchtenden Fahrzeugs notieren
  • Schaden und Unfallstelle sofort fotografieren
  • Zeugen befragen und Kontaktdaten aufnehmen
  • Polizei rufen (110) – Pflicht und Grundlage aller Ansprüche
  • Strafanzeige wegen Unfallflucht erstatten
02

Welche Versicherung zahlt bei Fahrerflucht?

Wird der Verursacher ermittelt, zahlt seine Haftpflichtversicherung – wie bei einem normalen Unfall. Wird er nicht gefunden, zahlt in der Regel Ihre eigene Vollkaskoversicherung den Fahrzeugschaden, abzüglich Selbstbehalt. Haben Sie keine Vollkasko, gibt es noch eine weitere Möglichkeit: die Verkehrsopferhilfe.

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Die Verkehrsopferhilfe – wenn kein Verursacher gefunden wird

Die Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) ist ein Entschädigungsfonds, der einspringt, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann oder keine Haftpflichtversicherung hat. Sie leistet Entschädigung für Personenschäden in vollem Umfang. Bei reinen Sachschäden – also nur Fahrzeugschaden – gibt es eine Leistung nur, wenn der Schaden eine Mindestgrenze übersteigt und Sie keine eigene Kaskoversicherung haben. Die Antragstellung läuft über einen Anwalt oder direkt über die VOH.

Die Verkehrsopferhilfe ist keine Versicherung, sondern ein gesetzlicher Ausgleichsfonds. Kontakt: www.verkehrsopferhilfe.de

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Warum ein Gutachten auch bei Fahrerflucht entscheidend ist

Ein unabhängiges Kfz-Gutachten ist die Grundlage für alle Ihre Ansprüche – ob gegenüber der eigenen Kaskoversicherung, der Verkehrsopferhilfe oder später gegen die Haftpflichtversicherung des Verursachers, falls er doch noch ermittelt wird. Der Sachverständige dokumentiert den gesamten Schaden rechtssicher, bevor das Fahrzeug repariert wird. Damit stellen Sie sicher, dass kein Schaden übersehen wird und Sie später keine Probleme beim Nachweis haben.

Fahrerflucht – Ihre Rechte bleiben bestehen

Auch bei Fahrerflucht sind Sie nicht schutzlos. Polizei rufen, Beweise sichern, Strafanzeige erstatten. Die Verkehrsopferhilfe springt ein, wenn der Verursacher nicht ermittelt wird. Ein unabhängiges Gutachten sichert alle Ihre Ansprüche – unabhängig davon, ob der Täter gefunden wird oder nicht.