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VERSICHERUNG

Haftpflicht oder Kasko: Welche Versicherung zahlt nach einem Unfall?

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Versicherung·3. August 2026·5 Min. Lesezeit

Nach einem Unfall steht meistens zunächst eine Frage im Raum: Welche Versicherung ist eigentlich zuständig? Die Unterscheidung zwischen Haftpflicht und Kasko entscheidet über den Umfang der Erstattung – und über Ihre Rechte als Geschädigter oder Verursacher. Hier erklären wir, was wann gilt.


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Was zahlt die Haftpflichtversicherung – und wann?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie zahlt, wenn Ihr Fahrzeug einen Schaden bei anderen verursacht – also an fremden Fahrzeugen, Personen oder Sachen. Als Unfallgeschädigter wenden Sie sich bei einem unverschuldeten Unfall immer an die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Diese ist verpflichtet, alle Ihre Schadenpositionen zu tragen: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten und bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt vollständig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

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Voll- oder Teilkasko: Was ist der Unterschied?

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung für den eigenen Schaden am eigenen Fahrzeug. Teilkasko deckt Schäden durch Naturereignisse (Sturm, Hagel, Überschwemmung), Diebstahl, Wildunfälle, Glasbruch und Kurzschluss ab. Vollkasko umfasst zusätzlich selbst verursachte Unfälle sowie Vandalismus. Wichtig: Beide Kaskovarianten zahlen nur für den Schaden am eigenen Fahrzeug – nicht für Schäden bei anderen.

  • Teilkasko: Naturereignisse, Diebstahl, Wild, Glasbruch, Kurzschluss
  • Vollkasko: alles aus der Teilkasko plus selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus
  • Beide: nur für den eigenen Fahrzeugschaden – nicht für Geschädigte
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Wann greift die eigene Kaskoversicherung?

Wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben, ist Ihre eigene Vollkaskoversicherung zuständig für den Schaden an Ihrem Fahrzeug – Ihre Haftpflicht zahlt den Schaden des Geschädigten. Bei einem selbstverschuldeten Unfall müssen Sie einen Selbstbehalt tragen und rechnen mit einer Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse, was die künftigen Prämien erhöht. Bei einem Teilkaskoschaden (z.B. Wildunfall) erfolgt keine Hochstufung. Auch bei einem Kaskoschaden empfiehlt sich ein unabhängiges Gutachten, wenn die Versicherung einen eigenen Gutachter entsendet.

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Wenn beide Versicherungen relevant sind

In manchen Fällen sind beide Versicherungen beteiligt: etwa bei einer Teilschuld, wo Ihre Haftpflicht den Schaden des anderen anteilig trägt, während Ihre Vollkasko den eigenen Schaden übernimmt. Auch wenn die Schuldfrage ungeklärt ist, kann es sinnvoll sein, zunächst über die eigene Vollkasko abzurechnen und später Rückgriff auf die gegnerische Versicherung zu nehmen. Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert den Schaden so, dass sämtliche Anspruchsgrundlagen belegt sind.

Das Wichtigste im Überblick

Bei unverschuldetem Unfall greift die Haftpflicht des Verursachers – und Sie haben Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten, das sämtliche Schadenpositionen vollständig erfasst. Bei selbstverschuldetem Unfall leistet die eigene Vollkasko. In beiden Fällen gilt: Ein Sachverständiger sichert Ihre Ansprüche.