Mietwagen nach einem Unfall: Was Sie beantragen dürfen – und was nicht
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die Wahl: Mietwagen oder pauschaler Nutzungsausfall. Entscheiden Sie sich für den Mietwagen, stehen Ihnen klare Rechte zu – aber auch klare Grenzen, die Versicherungen häufig nutzen, um Kosten zu kürzen.
Ihr Recht auf einen Mietwagen nach unverschuldetem Unfall
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, für die gesamte Ausfallzeit einen Mietwagen zu nutzen. Die Kosten trägt vollständig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Ausfallzeit beginnt mit dem Unfall und endet, wenn das Fahrzeug repariert oder ein Ersatzfahrzeug beschafft ist. Alternativ können Sie auch den pauschalen Nutzungsausfall geltend machen – beides gleichzeitig für denselben Zeitraum ist jedoch nicht möglich.
Welche Fahrzeugklasse ist angemessen?
Sie dürfen nicht einfach den teuersten Mietwagen nehmen – das Fahrzeug muss der Klasse Ihres Unfallfahrzeugs entsprechen. Als Richtwert gilt ein Fahrzeug einer vergleichbaren Kategorie, bei Bedarf auch eine Klasse höher. Maßgeblich für die erstattungsfähigen Kosten sind die Schwacke-Tabelle oder die Fränkische-Tabelle. Achten Sie darauf, kein Unfallersatzfahrzeug über eine von der Versicherung empfohlene Partnervermietung zu mieten – diese Konditionen sind häufig überteuert.
Tipp: Wählen Sie den Mietwagen selbst über eine reguläre Autovermietung. Sie sind an keinen Anbieter der Versicherung gebunden.
Wie lange darf der Mietwagen laufen?
Der Anspruch gilt für die objektiv notwendige Ausfallzeit. Bei Reparatur: vom Werkstatteingang bis zur Fahrzeugabholung. Bei Totalschaden: bis zur Wiederbeschaffung, üblicherweise 10 bis 14 Tage. Ihr Sachverständiger vermerkt die voraussichtliche Reparaturdauer im Gutachten – das ist Ihre wichtigste Grundlage gegenüber der Versicherung.
Was die Versicherung kürzen darf – und was nicht
Versicherungen kürzen Mietwagenkosten häufig mit dem Argument, die Fahrzeugklasse sei zu hoch oder die Dauer zu lang. Beides ist nur bei tatsächlichen Unverhältnismäßigkeiten berechtigt. Ein pauschaler Ersparnisabzug ist nur zulässig, wenn Sie durch den Mietwagen nachweislich eigene Kosten sparen – was bei einem Einzelfahrzeughaushalt meist nicht der Fall ist.
Wichtig: Heben Sie alle Mietwagen-Quittungen auf und dokumentieren Sie den Anmietungszeitraum genau. So können Sie unberechtigte Kürzungen zurückweisen.
Mietwagen oder Nutzungsausfall – eine bewusste Entscheidung
Der Mietwagen steht Ihnen als Geschädigtem zu – in einer vergleichbaren Fahrzeugklasse und für die gesamte Ausfalldauer. Ihr Sachverständigen-Gutachten belegt Fahrzeugklasse und Reparaturdauer – die Grundlage für jeden Mietwagenanspruch.