Reparatur auf Gutachtenbasis: Wie Sie den Unfallschaden erstattet bekommen – ohne Werkstatt
Wussten Sie, dass Sie nach einem unverschuldeten Unfall die Reparaturkosten erstattet bekommen können – auch wenn Sie das Fahrzeug gar nicht reparieren lassen? Die sogenannte fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis ist ein oft unbekanntes Recht, das erhebliche Vorteile bieten kann. Was das genau bedeutet und wann es sinnvoll ist.
Was bedeutet Reparatur auf Gutachtenbasis?
Die Reparatur auf Gutachtenbasis – auch fiktive Abrechnung genannt – bedeutet: Sie lassen sich die im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Das Geld gehört Ihnen. Sie können damit selbst entscheiden: Günstiger reparieren (z.B. in einer freien Werkstatt), das Geld behalten und das Fahrzeug weiterfahren, oder es in ein neues Fahrzeug investieren. Diese Möglichkeit ist höchstrichterlich anerkannt.
Wann ist die fiktive Abrechnung sinnvoll?
Die fiktive Abrechnung lohnt sich besonders, wenn der Schaden klar und eindeutig ist, das Fahrzeug älter oder weniger wertvoll ist und eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, oder wenn Sie das Fahrzeug ohnehin bald verkaufen oder ersetzen wollen. Aber Achtung: Bei einem neueren Fahrzeug, bei dem Sie auf Werterhalt setzen, ist eine tatsächliche Reparatur oft besser – denn nur eine fachgerecht reparierte Unfallstelle sichert den vollen Wiederverkaufswert.
Tipp: Die Wertminderung können Sie bei fiktiver Abrechnung zusätzlich geltend machen – genau wie bei einer tatsächlichen Reparatur.
Was zahlt die Versicherung bei fiktiver Abrechnung?
Die Versicherung zahlt die im Gutachten ausgewiesenen Nettoreparaturkosten – also ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird erst erstattet, wenn Sie tatsächlich repariert haben und eine Rechnung vorlegen. Wenn Sie günstiger reparieren lassen, als das Gutachten ausweist, behalten Sie die Differenz. Zusätzlich können Sie Wertminderung, Nutzungsausfall und Gutachterkosten geltend machen – diese Positionen gelten unabhängig davon, ob Sie reparieren oder nicht.
- Nettoreparaturkosten gemäß Gutachten: sofort auszahlbar
- Mehrwertsteuer: nur bei tatsächlicher Reparatur mit Rechnung
- Wertminderung: auch bei fiktiver Abrechnung möglich
- Nutzungsausfall: auch ohne Mietwagen oder Reparatur möglich
- Gutachterkosten: trägt die gegnerische Versicherung
Warum das Gutachten hier besonders entscheidend ist
Bei der fiktiven Abrechnung ist das Gutachten Ihre einzige Grundlage für die Forderung. Es muss alle Schäden vollständig erfassen, die Reparaturkosten marktgerecht kalkulieren und die Wertminderung korrekt ausweisen. Ein Gutachten des Versicherungsgutachters schützt Sie dabei nicht – dieser hat ein Interesse daran, die Kosten niedrig anzusetzen. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet in Ihrem Interesse und stellt sicher, dass das Gutachten gerichtsfest ist.
Gutachtenbasis – eine klüge Option für viele Fälle
Die Reparatur auf Gutachtenbasis gibt Ihnen Flexibilität: Sie entscheiden, ob und wo Sie reparieren lassen – und behalten die Differenz als Puffer. Voraussetzung ist ein vollständiges und rechtssicheres Kfz-Gutachten. Beauftragen Sie immer einen unabhängigen Sachverständigen – nie den Gutachter der gegnerischen Versicherung.