Unfall im Ausland: Was tun – und wie kommen Sie zu Ihrem Recht?
Ein Unfall im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise im Ausland ist besonders stressig – fremde Sprache, unbekanntes Rechtssystem, unsichere Versicherungslage. Dabei haben auch in einem Auslandsunfall verwickelte Deutsche klare Ansprüche. Was Sie wissen müssen, um sie durchzusetzen.
Sofortmaßnahmen am Unfallort im Ausland
Die Sofortmaßnahmen gelten überall: Unfallstelle absichern, Verletzte versorgen, Polizei rufen. Fotografieren Sie den Unfallhergang, beide Fahrzeuge, Kennzeichen und wenn möglich den Internationalen Unfallbericht (Europäischer Unfallbericht), den beide Parteien ausfüllen und unterschreiben. Tauschen Sie alle wichtigen Daten aus: Name, Adresse, Versicherung, Versicherungsnummer und das Kfz-Kennzeichen. Die grüne Versicherungskarte des Verursachers ist Ihr wichtigstes Dokument.
Wichtig: Unterschreiben Sie im Ausland keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht vollständig verstehen. Beschränken Sie sich auf den Europäischen Unfallbericht, der in allen EU-Ländern gültig ist.
Welche Versicherung ist bei einem Auslandsunfall zuständig?
Innerhalb der EU und im europäischen Wirtschaftsraum gilt das Prinzip: Die Haftpflichtversicherung des Verursachers ist zuständig – genau wie in Deutschland. Als Geschädigter müssen Sie sich jedoch nicht im Ausland durch fremde Behörden kämpfen. Das Deutsches Büro Grüne Karte e.V. hat in jedem EU-Land sogenannte Korrespondenzversicherer eingerichtet. Diese vertreten die ausländische Versicherung in Deutschland und sind Ihr Ansprechpartner nach der Rückkehr.
Das Auslandsschadenzentrum – Ihr Weg zu Ihrem Recht
Das Deutsches Büro Grüne Karte in Berlin koordiniert die Schadensregulierung bei Auslandsunfällen. Nach Ihrer Rückkehr melden Sie den Schaden dort, wenn die ausländische Versicherung nicht reagiert oder keinen deutschen Ansprechpartner hat. Innerhalb der EU haben Sie außerdem das Recht, den Schaden direkt bei einem Entschädigungsstelle in Deutschland geltend zu machen, wenn die ausländische Versicherung binnen drei Monaten nicht reagiert. Ein Anwalt für Verkehrsrecht und internationales Haftpflichtrecht hilft bei der Durchsetzung.
Gutachten nach einem Auslandsunfall: Unbedingt machen lassen
Auch wenn der Unfall im Ausland passiert ist, sollten Sie das Fahrzeug nach der Rückkehr unbedingt von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen – bevor es repariert wird. Das Gutachten dokumentiert alle Schäden vollständig, berechnet Wertminderung und Wiederbeschaffungswert und bildet die Grundlage für Ihre Forderung gegenüber der ausländischen Versicherung. Lassen Sie das Fahrzeug auf keinen Fall vorher reparieren – dann sind viele Schäden nicht mehr nachweisbar.
Auslandsunfall – Ihre Rechte gelten auch dort
Sichern Sie bei einem Auslandsunfall sofort Beweise, rufen Sie die Polizei und notieren Sie alle Daten. Innerhalb der EU können Sie Ihre Ansprüche nach Rückkehr über das deutsche Auslandsschadenzentrum geltend machen. Ein unabhängiges Gutachten nach der Rückkehr sichert Ihre Schadenpositionen vollständig.