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SCHADENPOSITIONEN

Unfallschaden am Firmenfahrzeug: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

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Schadenpositionen·5. Oktober 2026·5 Min. Lesezeit

Ein Unfall mit dem Firmenwagen wirft sofort viele Fragen auf: Wer haftet? Was zahlt die Versicherung? Und muss der Arbeitnehmer den Schaden selbst tragen? Die Antworten hängen von mehreren Faktoren ab – und sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen relevant.


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Wer haftet bei einem Unfall mit dem Firmenwagen?

Grundsätzlich gilt: Verursacht ein Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen einen Unfall, haftet zunächst die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs – also die des Unternehmens. Der Geschädigte erhält seine Entschädigung von dieser Versicherung. Im Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten jedoch besondere Regeln: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer in der Regel gar nicht, bei mittlerer anteilig, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vollständig.

Merke: Das BAG (Bundesarbeitsgericht) hat den Grundsatz der privilegierten Arbeitnehmerhaftung entwickelt. Bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten wird die Haftung des Arbeitnehmers stark eingeschränkt.

02

Private Nutzung des Firmenwagens und Unfall

Viele Firmenwagen dürfen auch privat genutzt werden. Passiert der Unfall während einer Privatfahrt, ist die Rechtslage anders: Der Arbeitnehmer kann je nach Arbeitsvertrag oder Nutzungsvereinbarung stärker zur Haftung herangezogen werden. Prüfen Sie Ihren Dienstwagenvertrag auf Regelungen zur Haftung bei Privatnutzung und auf vereinbarte Selbstbeteiligungen. Einige Unternehmen verlangen bei Privatfahrten eine zusätzliche Kaskoversicherung oder vereinbaren einen festen Selbstbehalt.

03

Was ist nach dem Unfall mit dem Firmenwagen zu tun?

Informieren Sie sofort den Arbeitgeber – das ist in nahezu allen Dienstwagenvereinbarungen verpflichtend. Rufen Sie die Polizei und sichern Sie Beweise. Der Arbeitgeber ist in der Regel dafür verantwortlich, den Schaden bei der Versicherung zu melden. Treffen Sie keine eigenen Vereinbarungen mit dem Unfallgegner und zahlen Sie nichts aus eigener Tasche, ohne vorher mit dem Arbeitgeber gesprochen zu haben.

  • Arbeitgeber sofort informieren
  • Polizei rufen und Unfall aufnehmen lassen
  • Beweise sichern (Fotos, Zeugen, Daten)
  • Keine eigenen Zahlungsvereinbarungen treffen
  • Dienstwagenvertrag auf Haftungsregelungen prüfen
04

Warum ein Gutachten auch beim Firmenwagen sinnvoll ist

Ein unabhängiges Kfz-Gutachten nützt beim Firmenfahrzeug sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer. Es dokumentiert den Schaden vollständig und objektiv – als Grundlage für die Versicherungsabwicklung, aber auch um spätere Streitigkeiten über den Schadensumfang zu vermeiden. Bei einem unverschuldeten Unfall wird das Gutachten von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Auch wenn der Geschädigte ein Dritter ist, sichert das Gutachten die vollständige Regulierung aller Positionen.

Firmenfahrzeug und Unfall – klare Regeln

Bei einem Unfall mit dem Firmenwagen gilt: sofort Arbeitgeber informieren, Polizei rufen, Beweise sichern. Ein unabhängiges Kfz-Gutachten sichert die vollständige Schadensdokumentation – für Versicherung und Arbeitgeber gleichzeitig.