Unfallschaden am Leasing-Fahrzeug: Was Leasingnehmer wissen müssen
Ein Unfall mit dem Leasing-Fahrzeug ist besonders heikel – denn das Auto gehört Ihnen nicht. Der Leasinggeber ist Eigentümer und hat eigene Ansprüche auf Schadensregulierung. Wer hier falsch vorgeht, riskiert, doppelt zu zahlen – an die Versicherung und an die Leasinggesellschaft. Was Sie wissen müssen.
Wer ist nach einem Leasing-Unfall zuständig?
Das Leasing-Fahrzeug gehört rechtlich dem Leasinggeber – er ist Eigentümer. Als Leasingnehmer sind Sie jedoch für das Fahrzeug verantwortlich und müssen Schäden melden. Bei einem unverschuldeten Unfall läuft die Schadensregulierung in der Regel über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – genau wie bei einem eigenen Fahrzeug. Bei einem selbstverschuldeten Unfall greift die Vollkaskoversicherung, die meistens im Leasingvertrag vorgeschrieben ist.
Den Leasinggeber sofort informieren
Informieren Sie nach einem Unfall unbedingt und zeitnah den Leasinggeber – das ist vertraglich in aller Regel verpflichtend. Verschieben Sie das nicht. Wer die Meldepflicht verletzt, riskiert Vertragsstrafen oder den Verlust des Versicherungsschutzes. Lassen Sie keine Reparatur durchführen, ohne die Freigabe des Leasinggebers eingeholt zu haben – dieser hat oft Vereinbarungen mit bestimmten Werkstätten oder besteht auf einem eigenen Gutachten.
Tipp: Lesen Sie Ihren Leasingvertrag auf Melde- und Reparaturpflichten. Viele Leasingnehmer kennen diese Klauseln nicht – und zahlen dafür bei der Rückgabe.
Warum ein unabhängiges Gutachten beim Leasing besonders wichtig ist
Bei einem Leasing-Fahrzeug stehen Sie zwischen zwei Parteien: der Versicherung und dem Leasinggeber. Beide haben eigene Interessen. Ohne unabhängiges Gutachten laufen Sie Gefahr, dass die Versicherung Schäden unterbewertet und der Leasinggeber bei Rückgabe weitere Ansprüche stellt. Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert alle Schäden vollständig und bewertet sie korrekt – das sichert Ihre Position gegenüber beiden Parteien.
Totalschaden beim Leasing: Eine besondere Situation
Beim Totalschaden eines Leasing-Fahrzeugs wird es besonders komplex. Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert. Liegt dieser unter dem noch ausstehenden Leasingbetrag – der sogenannte Restwert des Vertrags – müssen Sie die Differenz selbst tragen. Viele Leasingverträge enthalten eine sogenannte GAP-Deckung (Guaranteed Asset Protection), die diese Differenz übernimmt. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf diese Klausel. Ein Sachverständiger ermittelt den Wiederbeschaffungswert objektiv – und verhindert, dass die Versicherung ihn zu niedrig ansetzt.
Prüfen Sie Ihren Leasingvertrag auf GAP-Deckung: Sie schützt Sie, wenn der Wiederbeschaffungswert nach Totalschaden niedriger ist als der verbleibende Leasingbetrag.
Leasing-Unfall: Das Wichtigste
Bei einem Unfall mit dem Leasing-Fahrzeug: sofort den Leasinggeber informieren, unabhängiges Gutachten beauftragen und keinen Reparaturauftrag ohne Freigabe erteilen. Das Gutachten sichert Ihre Position gegenüber Versicherung und Leasinggesellschaft gleichzeitig.