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UNFALLTIPPS

Was tun nach einem Unfall? Die ersten Schritte, die über alles entscheiden

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Unfallhilfe·26. Juli 2026·6 Min. Lesezeit

Ein Unfall passiert in Sekunden. Was Sie in den Minuten danach tun – oder eben nicht tun – entscheidet darüber, ob Sie Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen können oder bares Geld verlieren. Als Kfz-Sachverständiger sehen wir täglich, wie einfache Fehler am Unfallort später teure Folgen haben. Hier ist, was wirklich zählt.


01

Sicherheit zuerst – Unfallstelle sofort absichern

Das Wichtigste in den ersten Sekunden: Warnblinkanlage einschalten, Fahrzeug wenn möglich an den Fahrbahnrand lenken und Warndreieck aufstellen – innerorts mindestens 50 Meter vor der Unfallstelle, auf der Autobahn mindestens 100 Meter. Steigen Sie nur aus, wenn Sie sich dabei nicht in Gefahr begeben. Prüfen Sie, ob alle Beteiligten unverletzt sind. Bei Verletzten: Sofort 112 rufen, Erste Hilfe leisten. Auch wer keinen Verbandskasten dabei hat, ist zur Hilfeleistung verpflichtet – unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Fahrzeug aus dem Verkehr lenken (wenn sicher möglich)
  • Warndreieck aufstellen: 50 m innerorts, 100 m auf der Autobahn
  • Bei Verletzten: 112 rufen und Erste Hilfe leisten
02

Beweise sichern – bevor irgendjemand ein Fahrzeug bewegt

Ihr Smartphone ist in diesem Moment Ihr wichtigstes Werkzeug. Fotografieren Sie die Fahrzeugpositionen, beide Fahrzeuge aus mehreren Winkeln, Bremsspuren, Verkehrsschilder, Ampeln und den gesamten Unfallbereich. Machen Sie mehr Fotos als Sie glauben zu brauchen – nachher können keine neuen mehr entstehen. Notieren Sie Uhrzeit, Ort und Wetterbedingungen. Wenn Zeugen anwesend sind: Namen und Telefonnummern aufnehmen, bevor sie gehen. Ein Unfallbericht (Europaeischer Unfallbericht) hilft dabei, den Hergang klar festzuhalten.

Tipp: Fotografieren Sie lieber 30 Bilder zu viel als eines zu wenig. Spuren und Positionen sind nach dem Abschleppen unwiederbringlich verloren – und können später den Unterschied zwischen voller und gekürzter Entschädigung ausmachen.

03

Daten austauschen – was Sie aufnehmen müssen

Tauschen Sie mit allen Unfallbeteiligten vollständig Daten aus: Name, Adresse, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen, Fahrzeughalter und Versicherung (Name der Versicherung + Versicherungsscheinnummer). Fotografieren Sie auch die Zulassungsbescheinigung des anderen Fahrzeugs. Wenn möglich: Polizei hinzuziehen, besonders wenn die Schuldfrage unklar ist oder ein größerer Sachschaden entstanden ist. Ein Polizeiprotokoll erleichtert später die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erheblich.

  • Name, Adresse, Telefon aller Beteiligten
  • Kfz-Kennzeichen und Fahrzeughalter
  • Versicherung und Versicherungsscheinnummer
  • Zeugenangaben (Name + Telefon)
  • Bei Unklarheit über Schuldfrage: Polizei rufen (110)
04

Den Sachverständigen beauftragen – sofort und selbst

Sobald die unmittelbare Situation gelöst ist, gilt: Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Warten Sie nicht auf einen Vorschlag der gegnerischen Versicherung – deren Gutachter arbeiten im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl, und die Kosten trägt vollständig die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Das Gutachten bildet die Grundlage für alle Ihre Ansprüche: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert.

Wichtig: Lassen Sie das Fahrzeug nicht reparieren, bevor der Sachverständige es besichtigt hat. Nach der Reparatur sind viele Schäden und damit Ansprüche nicht mehr nachweisbar.

05

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

Einige Verhaltensweisen nach einem Unfall gefährden Ihre Ansprüche erheblich. Unterzeichnen Sie keine Erklärungen oder Schuldanerkennungen direkt am Unfallort – auch wenn die Situation unklarer erscheint. Akzeptieren Sie kein Gutachten, das die gegnerische Versicherung in Auftrag gegeben hat, ohne es von einem unabhängigen Sachverständigen gegenprüfen zu lassen. Stellen Sie kein beschlagnahmtes Fahrzeug ohne Rücksprache mit dem Sachverständigen um. Und vor allem: Verkaufen Sie das Unfallfahrzeug nicht, bevor alle Ansprüche vollständig geregelt sind.

  • Keine Schuld anerkennen oder Erklärungen unterschreiben
  • Kein Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren
  • Fahrzeug nicht vor Begutachtung reparieren lassen
  • Fahrzeug nicht vor vollständiger Regulierung verkaufen

Das Wichtigste auf einen Blick

Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie Erste Hilfe und fotografieren Sie alles – bevor irgendjemand ein Fahrzeug bewegt. Beauftragen Sie sofort einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Unterschreiben Sie nichts gegenüber der gegnerischen Versicherung, bevor das Gutachten vorliegt. Bei unverschuldetem Unfall tragen Sie keine Kosten.